Allgemeine Geschäftsbedingungen von 4 You Yachting

AGBs (01.10.2023) für MitseglerInnen auf Segeltörns mit 4 You Yachting – Georg Winkel

 

Ein Segeltörn ist eine segelsportliche Veranstaltung, bei der jeder Gast (Teilnehmer/in) aktiv zum Gelingen beiträgt.
Der/die Segelteilnehmer/in ist nicht nur Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einem gemeinsamen Event teil. Der Gast erklärt für sich und alle, für die er/sie die Anmeldung vornimmt, dass er/sie selbst und die Mitreisenden die volle Verantwortung für sich tragen, organisch gesund sind und an keiner ansteckenden Krankheit leiden.

Das Bordleben erfordert von jedem Teilnehmer gegenseitige Rücksichtnahme, Loyalität und Teamgeist. Eine aktive und flexible Teilnahme am Segel- und Törngeschehen wird von jedem Teilnehmer im Rahmen seiner Kenntnisse gewünscht, aber nicht gefordert. Jede/r Törnteilnehmer/in versichert, dass er/sie geistig und körperlich in der Lage ist, an diesem Segeltörn teilnehmen zu können.

 

Die schriftliche Törnanmeldung stellt ein Vertragsangebot des Mitseglers dar.

Der Vertrag wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtskräftig.

Der Leistungsumfang ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

Falls nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist die Marina Hramina in Murter der Ausgangs- und Endhafen unseres Törns. Wetterbedingt oder aus anderen ungeplanten Umständen kann es immer vorkommen, dass wir von der geplanten Route abweichen, oder auch mal im Hafen bleiben (müssen).

Bei einer Mehrtagesreise beginnt der Törn üblicherweise mit dem an Bord gehen der Gäste am Nachmittag des ersten Tages der bestätigten Buchung und endet mit Verlassen des Schiffs vormittags am letzten Tag der bestätigten Buchung (wenn keine anderen An-/Abreisezeiten vereinbart wurden).

Das Schiff ist sauber (besenrein) zu verlassen, die gesonderte professionelle Endreinigung erfolgt anschließend durch unser Fachpersonal.

Unsere Törns sind keine Pauschalreisen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet lediglich das Recht auf die Mitbenutzung des Bootes.

Die Kostenübernahme von Verpflegung, Hafengebühren und Diesel sowie aller weiteren anfallenden Kosten (Eintrittsgelder, Kurtaxe, Permit, …) erfolgt durch die teilnehmenden Gäste.

Die Gäste sind für das Bunkern der Verpflegung zuständig, das bedeutet, dass üblicherweise nach der Ankunft zuerst der Einkauf der Lebensmittel durchgeführt werden muss.
Der Schiffsführer steht hier beratend zur Seite.

Diese Aufgaben entfallen, wenn die Gäste den Vollservice unseres „Rundum Sorglos Paketes“ mit Hostess gebucht haben. Beim Vollservice Paket werden die erweiterten Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung von der Bordcrew (Hostess und Skipper) durchgeführt. Diese Leistungen sind hauptsächlich die Beschaffung des Proviants vor Törnbeginn für die ersten Tage, die Bereitung des Frühstücks, je nach Törnverlauf die Zubereitung einer Mittags- oder Nachmittags-Mahlzeit und je nach Vereinbarung die Zubereitung des Abendessens. Sonderwünsche für das Essen sind leider nicht immer zu realisieren.

Die Kostenübernahme für die Verpflegung erfolgt weiterhin durch die Gäste.

Auch bei Buchung des „Rundum Sorglos Paketes“ sind die Gäste während des Törns für die Ordnung in ihren Kabinen und im Gästebad zuständig.

Es ist üblich, für die laufenden Ausgaben eine Bordkasse zu führen, in die alle Törnteilnehmer einzahlen (Skipper und Hostess ausgenommen). Die Überschüsse werden Ende des Törns nach Begleichung aller Kosten wieder ausgezahlt.

 

Der Törnablauf wird, wenn gewünscht, gemeinsam mit den Gästen besprochen und dann nach den Regeln guter Seemannschaft vom Skipper eigenverantwortlich geplant.

Es besteht kein Anspruch, bestimmte Routen zu segeln oder genannte Segelziele zu erreichen.

Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, von Wetterbedingungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, wird keine Haftung für Folgeansprüche übernommen.

Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung bei Terminverzögerung durch Havarie oder Liegezeiten aufgrund von unvermeidlichen Reparaturen. Bei einem erzwungenen anderen Ausgangs- oder Endhafen als in der Buchung angegeben, sind alle Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.

 

Der Service von 4 You Yachting erstreckt sich auf die sichere Schiffsführung.

Der Schiffsführer haftet lediglich für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt für den Veranstalter.

Es wird ein seetüchtiges Boot zur Verfügung gestellt, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Das Boot ist Haftpflicht- und Kaskoversichert.

Bei Erhalt der Auftragsbestätigung wird für die Reservierung der Segelyacht eine Anzahlung von 30% fällig. Diese muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf dem Konto unseres kroatischen Vertragspartners „For You Yachting d.o.o.“ eingegangen sein.

Der Restbetrag muss spätestens vier Wochen vor Törnbeginn bei „For You Yachting d.o.o.“ eingegangen sein.

Die vereinbarten Kosten für den Skipper sind vor dem Start des gebuchten Törns an 4 You Yachting, Georg Winkel in Großkarolinenfeld zu entrichten. Die Kosten für die gebuchte Hostess sind ebenfalls vor Reisebeginn zu entrichten.

Eine Anmeldung ist seitens der Gäste insoweit bindend, als die Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme entrichtet werden muss. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter kann eine geeignete Ersatzperson gestellt werden, die die Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise übernimmt.
Ein Rücktritt durch den Gast ist jederzeit möglich. Für den Rücktritt werden folgende Stornogebühren berechnet: 30 % des Törnpreises bis 60 Tage vor Törnbeginn, 60 % des Törnpreises bis 30 Tage vor Törnbeginn, der volle Törnpreis bei weniger als 30 Tagen vor Törnbeginn. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, damit 4 You Yachting ggf. Ersatzteilnehmer finden kann. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Stornierung bei uns.

Bis 2 Wochen vor Törnbeginn kann eine geeignete Ersatzperson gestellt werden, wenn bis dahin von 4 You Yachting kein Ersatzteilnehmer gefunden wurde. Für die Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr für die Umbuchung von 50 € berechnet. Ein Nichterscheinen oder Abbruch wird wie ein Rücktritt behandelt.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und ggf. einer Auslandsreise-Krankenversicherung.

 

4 You Yachting ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlungen nicht fristgerecht eingegangen sind, sowie bei unvorhersehbarer mangelnder Einsatzbereitschaft der gebuchten Yacht.

Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, Krieg, inneren Unruhen, Streik, hoheitlichen Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen ist 4 You Yachting ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Törnpreis wird dann voll erstattet.

Da es sich um keine Pauschalreise, sondern eine Individualveranstaltung handelt, werden weitergehende Ansprüche, wie zum Beispiel entgangene Urlaubsfreuden oder angefallene Reisekosten grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Wird der Törn aufgrund mangelnder Einsatzbereitschaft der Yacht abgebrochen, erfolgt eine Reisepreisrückerstattung, je nach voriger Nutzung, anteilig oder auch vollständig. Nachträglich angezeigte Mängel werden nicht berücksichtigt oder entschädigt.

 

Die Gäste sind für die Schäden haftbar, die durch fahrlässiges Handeln oder entgegen den Anweisungen/der Sicherheitseinweisung des verantwortlichen Skippers verursacht wurden, sowie für Schäden, die mutwillig bzw. grob fahrlässig verursacht sind. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder vom Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Eine Haftung für Schäden durch Dritte oder durch Eigenverschulden der Gäste ist ausgeschlossen.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die maritimen Bestimmungen einzuhalten, den Zollverordnungen, Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, sowie den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, auch im Bezug auf Rauschmittel und Drogen Folge zu leisten. Für etwaige Verstöße haftet der jeweilige Mitsegler im vollen Umfang. Der verantwortliche Skipper ist berechtigt, Teilnehmer die den Bordfrieden erheblich stören, nach Absprache mit der Crew, vom weiteren Törnverlauf auszuschließen.

 

Ein Abbruch des Törns für einzelne Personen kann auch dadurch erzwungen werden, dass der Mitsegler/die Mitseglerin durch das eigene Verhalten den Törn bzw. das Bordleben nachhaltig stört und/oder sich den Anordnungen des Schiffsführers widersetzt. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Törnpreises (auch teilweise) und Erstattung von sonstigen Reisekosten besteht nicht. Die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden in solchen Fällen nicht zurückgezahlt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Gerichtsstand: Die Vertragsparteien vereinbaren als Gerichtsstand den Sitz von 4 You Yachting im Landkreis Rosenheim.

 

Salvatorische Klausel: Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.